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Ihre Spende, die zu 100% hilft

Gemeinsam können wir viel bewirken und die Welt zum Positiven verändern!
Unser Kinderhilfswerk „The world for children e.V.“ bietet vielfältige Möglichkeiten die Not unserer Welt zu lindern und benachteiligten Menschen zu helfen.
Die christlichen Grundsätze wie Nächstenliebe, Gleichberechtigung und Barmherzigkeit

sind das Fundament unserer Arbeit. Bitte unterstützen Sie unseren Hilfsdienst 

durch Ihre Spende und Ihr Gebet.

Wir bieten die Möglichkeit einer Einzelspende, aber auch die einer regelmäßigen Hilfe mit einer Mitgliedschaft in unserer Organisation. Bereits mit einem kleinen Halbjahres - oder Jahresbeitrag können Sie jede Menge Gutes tun. „The world for children e.V.“ ist ein eingetragener Hilfsverein und ist als gemeinnützig vom Finanzamt anerkannt.
Ihre Spende hilft zu 100% dort, wo sie am meisten gebraucht wird! 

Natürlich erhalten Sie regelmäßige Berichte über den Einsatz Ihrer Spende.


 

Jetzt Spenden

Ich ermächtige The world for children e.V., die oben angegebene Spende von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von The world for children e.V. auf mein gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. 
Gläubiger-Identifikationsnr.: DE79ZZZ00000890947
Die Mandatsreferenznummer wird ihnen separat mitgeteilt. 

Herzlichen Dank!

Unsere Spendenkonten

Sparkasse Passau
IBAN: DE59 7405 0000 0009 0679 19
BIC: BYLADEM1PAS

Raiffeisenbank Vilshofener Land eG
IBAN: DE69 7406 2490 0000 0566 93
BIC: GENODEF1VIR

Rechtliche Hinweise:
Ab einer Spende von 100 Euro erhalten Sie von uns auto­mat­isch eine Spenden­­quittung.
Für niedrigere Beträge reicht Ihr Konto­auszug zur Vorlage beim Finanz­amt.

 

Unsere Organisation erfüllt die Voraussetzungen des § 5 (I) Nr.9 KStG gem. § 48 EstDV und ist wegen Förderung humanitärer, karitativer und kultureller Zwecke für Kinderhilfsprojekte der Welt durch Bescheinigung des Finanzamtes Passau, St.Nr. 153/111/12268, vom 19.03.07 als mildtätig anerkannt.

Es wir bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung humanitärer, karitativer und kultureller Zwecke für Kinderhilfsprojekte der Welt im Sinne der Anlage 1 – zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung – Abschnitt A Nr. 12 verwendet wird.

Bestätigung über Zuwendungen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in §5 Abs. I Nr.9 des Körperschaftssteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen.


 

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