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Ihre Spende, die zu 100% hilft

The World for Children e.V. entstand 2005, nachdem die Gründer auf einer Reise nach Cochabamba, Bolivien, die Not der Kinder und Familien in der Dschungelmission hautnah erlebt hatten. Dieses Erlebnis inspirierte sie, einen Verein zu gründen, der Hoffnung schenkt, wo Not und Ungerechtigkeit herrschen. Die Arbeit des Vereins gründet auf christlichen Werten wie Nächstenliebe, Gleichberechtigung und Barmherzigkeit.

Durch Einzelspenden oder regelmäßige Mitgliedschaften können Menschen weltweit unterstützt werden. Schon ein kleiner Beitrag kann viel bewirken und kommt zu 100 % dort an, wo er am dringendsten gebraucht wird. Mitglieder erhalten regelmäßig Berichte über den Einsatz ihrer Spenden und können so hautnah miterleben, wie ihre Hilfe Leben verändert und Perspektiven eröffnet. Denn wo Menschen unterstützt werden, wächst nicht nur Hoffnung – sondern auch Zukunft.


 

Jetzt Spenden

Ich ermächtige The world for children e.V., die oben angegebene Spende von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von The world for children e.V. auf mein gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. 
Gläubiger-Identifikationsnr.: DE79ZZZ00000890947
Die Mandatsreferenznummer wird ihnen separat mitgeteilt. 

Herzlichen Dank!

Unsere Spendenkonten

Sparkasse Passau
IBAN: DE59 7405 0000 0009 0679 19
BIC: BYLADEM1PAS

Raiffeisenbank Vilshofener Land eG
IBAN: DE69 7406 2490 0000 0566 93
BIC: GENODEF1VIR

Rechtliche Hinweise:
Ab einer Spende von 100 Euro erhalten Sie von uns auto­mat­isch eine Spenden­­quittung.
Für niedrigere Beträge reicht Ihr Konto­auszug zur Vorlage beim Finanz­amt.

 

Unsere Organisation erfüllt die Voraussetzungen des § 5 (I) Nr.9 KStG gem. § 48 EstDV und ist wegen Förderung humanitärer, karitativer und kultureller Zwecke für Kinderhilfsprojekte der Welt durch Bescheinigung des Finanzamtes Passau, St.Nr. 153/111/12268, vom 19.03.07 als mildtätig anerkannt.

Es wir bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung humanitärer, karitativer und kultureller Zwecke für Kinderhilfsprojekte der Welt im Sinne der Anlage 1 – zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung – Abschnitt A Nr. 12 verwendet wird.

Bestätigung über Zuwendungen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in §5 Abs. I Nr.9 des Körperschaftssteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen.


 

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